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Sachverständigenleistungen
Nach einem Unfall entscheidet ein belastbares Gutachten darüber, was Sie ersetzt bekommen. Wir nehmen den Schaden auf, kalkulieren den Reparaturweg nach Herstellervorgaben und beziffern die Wertminderung, belegt mit Lichtbildern.
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten. Sie dürfen den Sachverständigen frei wählen.

Welches Gutachten brauchen Sie?
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Nach einem Unfall: Umfang, Reparaturweg und Höhe des Schadens werden dokumentiert und beziffert.
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens.
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Bei kleinen Schäden, für die ein volles Gutachten unverhältnismäßig wäre.
Bei Bagatellschäden bis etwa 750 € erstattet die Versicherung in der Regel kein Gutachten, sondern nur einen Kostenvoranschlag.
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Was ist Ihr Fahrzeug heute wert? Wir ermitteln den aktuellen Zeitwert.
Sinnvoll vor Verkauf, bei Erbschaft und Scheidung, für die Versicherung eines Liebhaberfahrzeugs oder bei Streit über den Zeitwert.
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Den Zustand festhalten, bevor er sich ändert – als Beleg für spätere Auseinandersetzungen.
Bei strittiger Schuldfrage, bei Mängeln nach einer Fremdreparatur oder bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs.
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Auf die Hebebühne, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist.
Für Käufer, die wissen wollen, was sie kaufen: Unfallspuren, Rost, Verschleiß und Fehlerspeicher werden geprüft.
Ablauf
Anruf oder Formular. Bringen Sie Fahrzeugschein und, falls vorhanden, das Unfallprotokoll mit.
Wir dokumentieren den Schaden mit Fotos, vermessen ihn und prüfen auf Vorschäden.
Reparaturweg und Kosten werden nach Herstellervorgaben berechnet, Wertminderung ermittelt.
Sie erhalten das Gutachten schriftlich – zur Vorlage bei Versicherung, Anwalt oder Gericht.
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten des Schadengutachtens. Bei einem Bagatellschaden bis etwa 750 € erkennt die Versicherung in der Regel nur einen Kostenvoranschlag an.
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Versicherungen bieten häufig eigene Gutachter an – dazu verpflichtet sind Sie nicht.
Die Schadenaufnahme dauert meist unter einer Stunde. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen vor.
Auch fachgerecht repariert bleibt ein Unfallfahrzeug im Verkauf weniger wert als ein unfallfreies. Diesen Betrag nennt man merkantile Wertminderung; er wird im Gutachten beziffert und ist Teil Ihres Schadenersatzanspruchs.
Ja. Gutachten und Reparatur sind zwei getrennte Aufträge. Sie entscheiden frei, wo Sie reparieren lassen – und ob überhaupt.
Schaden melden
Schildern Sie den Schaden mit Fahrzeug, Unfallhergang und, falls vorhanden, der gegnerischen Versicherung. Fotos können Sie direkt mitschicken.
Lieber telefonisch? 02161 3048648